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Arbeitsrecht Düsseldorf

Das Arbeitszeugnis

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  • Wann kann ein Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis verlangen? 

Ist das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beendet, kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein schriftliches Zeugnis einfordern – vgl. § 109 Gewerbeordnung. 

Außerdem kann der Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen ein Zwischenzeugnis verlangen. So zum Beispiel, wenn ein personeller Wechsel des Vorgesetzten bevorsteht.  

Ihr Arbeitsverhältnis ist bereits beendet? Lassen Sie sich nicht zu viel Zeit, Ihren Arbeitgeber zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses aufzufordern. Je nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag o.Ä. können Fristen zur Einforderung eines Zeugnisses bestehen.  

  • Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis? 

Grundsätzlich ist es dem Arbeitnehmer überlassen, welchen Umfang das Zeugnis haben soll. Dabei gibt es zwei Optionen:  

  • Einfaches Arbeitszeugnis:  

Mindestens Angaben zur Art und Dauer der Tätigkeit  

  • Qualifiziertes Arbeitszeugnis: 

Dieses enthält zusätzlich Angaben zur Leistung und zum Verhalten des Arbeitnehmers 

 ! Damit ein Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis besteht, muss dem Arbeitgeber eine Beurteilung Ihrer Fähigkeiten möglich sein. Bei sehr kurzen Beschäftigungsverhältnissen kann daher ggf. nur ein Anspruch auf ein einfaches Arbeitszeugnis bestehen.  

  • In welchen Fällen kann ein Arbeitnehmer gegen ein Zeugnis vorgehen? 

Das Zeugnis muss dem Arbeitnehmer gegenüber inhaltlich wohlwollend ausgestaltet sein und darf ihm das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren – dabei darf es jedoch nicht dem Grundsatz der Zeugniswahrheit widersprechen. 

Natürlich muss der Arbeitnehmer inhaltliche Mängel, die z.B. auf Rechtschreibung oder Grammatik zurückzuführen sind, nicht hinnehmen. 

Entspricht das erteilte Zeugnis nicht den üblichen Anforderungen und/oder ist inhaltlich falsch oder unvollständig, kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Berichtigung fordern – und diese notfalls gerichtlich durchsetzen, wenn sie berechtigt ist. 

  • Wie kann ein Arbeitnehmer gegen ein Zeugnis vorgehen, mit dem er nicht einverstanden ist? 

Hat man als Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis erhalten und das Gefühl, dass dieses die eigene Leistung nicht adäquat widerspiegelt, sollte man dies unbedingt von einem Experten überprüfen lassen.  

Sollte sich herausstellen, dass das Arbeitszeugnis den allgemeinen Voraussetzungen nicht gerecht wird, wird der Rechtsanwalt sich im Regelfall zunächst um eine außergerichtliche Lösung mit dem Arbeitgeber bemühen. Oft lassen sich Arbeitgeber dann doch noch überzeugen, eine Nachbesserung vorzunehmen, um einen Rechtsstreit vor Gericht zu vermeiden.  

Insbesondere, wenn man dem Arbeitgeber bereits einen Zeugnisentwurf überreicht, der nur noch unterzeichnet und auf dem eigenen Briefbogen ausgestellt werden muss, wird dieser häufig Ihrem Änderungswunsch schneller nachkommen, als wenn er sich selbst die Arbeit machen muss, eine passende Formulierung zu finden.  

Schlussendlich verbleibt jedoch immer noch die gerichtliche Durchsetzung. Hier ist es allerdings wichtig zu wissen, ob und was man ggf. als Arbeitnehmer beweisen muss, um ein verbessertes Zeugnis zu erhalten. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.